Das neue Gemeindegesetz des Kt Zürich vom 20. April 2015 schreibt vor, dass die Mitglieder der Behörden ihre Interessensbindungen offenlegen. Das neue Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2018. Die Interessensbindungen sind erstmals für die Legislatur 2018 bis 2022 offen zu legen.
Als Interessensbindungen gelten: Haupt- und allf. Nebenerwerb, die Tätigkeit und Organstellung in Führungs- und Aufsichtsgremien, eine dauernde Leitungs- und Beratungsfunktion sowie die Mitgliedschaft und/oder Mitwirkung in Kommissionen.
Interessensbindung Heinrich Brändli
Interessensbindung Peter Reinhard
Interessensbindung Margrit Fröhlich
Interessensbindung Marcel Gisel
Interessensbindung Martin Mikula
Interessensbindung Daniela Buser
Interessensbindung Gaby Kuratli
Interessensbindung Heinz Rietmann
Interessensbindung Roland Eberhard
Interessensbindung Mark Wisskirchen