Rechts­grund­la­gen der Kirch­ge­meinde Kloten

Die Kirchgemeinde umfasst alle der evangelisch-reformierten Landeskirche angehörenden Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Kloten. Die Kirchgemeinde regelt im Rahmen des übergeordneten Rechts (staatliches kantonales Recht und kirchlich-körperschaftliches Recht) ihre Angelegenheiten selber. Die Erlasse und Verordnungen der Kirchgemeinde Kloten sind hier abrufbar:

Kirchgemeindeordnung

Geschäftsordnung

Finanzkompetenzen

Pfarrdienstordnung

Läutordnung

Vermietungsbroschüre mit Reglement

Dienst- und Besoldungsordnung