Behördenwahl für die fusionierte Kirchgemeinde An der Glatt

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Am 28. Februar 2027 findet die Urnenwahl für die Behörde der neuen Kirchgemeinde An der Glatt statt. Die Amtsdauer beginnt ab dem Zusammenschluss am 1.1.2028 und dauert bis zum Ende der Legislatur am 30.6.2030. Gewählt werden 7 Mitglieder, inklusive Präsidium, aus allen drei Gemeinden.

Die Wahlanordnung wird am 3. September amtlich publiziert. Ab dann läuft eine Frist von 40 Tagen, in denen Wahlvorschläge an die Stadt Kloten eingereicht werden können. Formulare stehen ab diesem Datum auf der Webseite der Stadt Kloten zum Download bereit.

Für alle Interessierten findet Anfang September eine Informationsveranstaltung statt. Für genauere Informationen dazu, melden Sie sich bitte bei beatrix.zollinger@ref-kloten.ch.