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Bedingungen und Vorgehen Vermietungen

Die Räumlichkeiten der Reformierten Kirchgemeinde Kloten - Ein Ort der Begegnung für Kloten

Das Kirchgemeindehaus dient in erster Linie der evang.-ref. Kirchgemeinde Kloten zur Pflege und Förderung des christlichen Lebens. Veranstaltungen sollen zur Vertiefung der zwischenmenschlichen Beziehungen auf religiöser, kultureller und gesellschaftlicher Ebene stattfinden.

Gestützt auf diesem Grundsatz, stehen die Räume des Kirchgemeindehauses zunächst für von der Kirchenpflege und dem Gemeindekonvent vorgesehene Veranstaltungen zur Verfügung. Im Weitern stehen sie auch anderen Organisation und gemeinnützigen Vereinigungen für gesellschaftliche Veranstaltungen offen.

Soweit es die reservierten kirchlichen Veranstaltungen zulassen, werden die Räume des Kirchgemeindehauses sowie die Mehrzweckräume anderen Organisationen vermietet, sofern ihre Ziele unsere kirchlichen Anliegen respektieren:

a) für kulturelle Veranstaltungen
b) den lokalen Behörden und Schwesterkirchen
c) anderen ortsansässigen Organisationen, Gesellschaften, Vereinen
d) für Mitarbeiter und Freiwillige die aktiv im Dienste der Kirchgemeinde stehen, sowie aktive und passive Kirchenpflegemitglieder.
e) Private- und kommerzielle Anlässe und Veranstaltungen können nicht berücksichtigt werden.

Die Mietkosten werden gemäss der Gebührenverordnung » www.ref-kloten.ch/preise verrechnet.

Das "Vermietungsreglement für das Kirchgemeindehaus und Mehrzweckräume" finden Sie in untenstehender Downloaddatei.

Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Veranstaltung, dass in den Räumlichkeiten der Reformierten Kirchgemeinde 24.00 Uhr als Polizeistunde gilt.

Miete von Räumlichkeiten Eine Beschreibung und die Einrichtungspläne zu den Räumlichkeiten finden Sie hier » www.ref-kloten.ch/raeumlichkeiten.

Für das Mieten eines Raumes ist ein schriftlicher Antrag an die Betriebskommission erforderlich. Verwenden Sie dazu das Antragsformular in der Download-Datei.
Eine Übersicht über die Preise erhalten Sie hier» www.ref-kloten.ch/preise.
Mieten Sie die gewünschten Räumlichkeiten frühzeitig, beachten Sie jedoch, dass Anträge frühestens ein Jahr vor der Veranstaltung von der Betriebskommission behandelt werden.

Ihr Antrag wird von der Betriebskommission geprüft. Wird der Antrag bewilligt, so wird Ihnen der Mietvertrag in doppelter Ausführung und einem Einzahlungsschein, zugestellt.
Die Mietegebühr ist im Voraus mit dem dem Mietvertrag beiliegenden Einzahlungsschein zu bezahlen. Die Miete gilt als definitiv nach Eingang der Mietgebühr.

Kann der Antrag von der Betriebskommission nicht bewilligt werden, so werden Sie telefonisch vom Sekretariat darüber informiert. Allenfalls ist ein Antrag für ein Ersatzdatum zu stellen.

Haben Sie administrative Fragen zur Vermietung von Räumlichkeiten?
Kontaktieren Sie unser Sekretariat sekretariat.kloten@ref-kloten.ch.

Haben Sie technische Fragen zur Vermietung von Räumlichkeiten?
Unser Sigristenteam » www.ref-kloten.ch/sigristen steht Ihnen zur Verfügung.
Miete von Festbankgarnituren Es stehen 30 Festbankgarnituren zur Vermietung an ortsansässige Privatpersonen und Organisationen zu Verfügung.
Die Miete pro Garnitur beträgt Fr. 10.- und ist bei Abholung der Garnituren im Sekretariat zu bezahlen.

Der Mieter ist für die Abholung und Rückgabe der Garnituren zuständig.

Sind Sie an einer Miete von Festbankgarnituren interessiert?
Kontaktieren Sie unser Sekretariat für die Reservation sekretariat.kloten@ref-kloten.ch.
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Anfang der Seite  - update: 20.09.2011 - Verantwortlich für diese Seite: Sekretariat Kloten Mail schreiben  -  Evang. Reformierte Kirchgemeinde Kloten