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| Die Kirchenpflege lädt in der Regel zweimal jährlich zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung. Die Einladung dazu erfolgt über die amtlichen Publikationen im Anzeiger der Stadt Kloten. Die Kirchgemeindeversammlungen sind öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in Kloten wohnhaften reformierten Bürgerinnen und Bürger, die der evang.-ref. Landeskirche angehören, das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und im Aktivbürgerrecht nicht eingestellt sind. |
| Nächste Kirchgemeindeversammlungen |
Die Daten für die nächste ordentliche Kirchgemeindeversammlungen 2012 wurden wie folgt festgelegt: Montag, 18. Juni 2012, 20.00 Uhr und Montag, 19. November 2012, 20.00 Uhr im Kirchgemeindehaus Die Traktanden werden fristgerecht in den amtlichen Publikationen des Anzeigers der Stadt Kloten und auf der Gemeindeseite Kirchenbote veröffentlicht. |
| Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung vom 21.11.11 |
Beschlüsse der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung Montag, 21. November 2011 Geschäfte: a) Anträge der Kirchenpflege 1. Der Voranschlag 2012 wurde einstimmig genehmigt: Aufwand Fr. 3'521'284.00 Ertrag Fr. 3'531’394.00 Ertragsüberschuss Fr. 10’310.00 Die Investitionsrechnung weist im Verwaltungsvermögen weder Ausgaben noch Einnahmen aus. Im Finanzvermögen gibt es weder Ausgaben noch Einnahmen. Der Steuerfuss wurde unverändert auf 10%, der auf Fr. 22 Mio. veranschlagten einfachen Staatssteuer, festgelegt. 2. Die Kirchgemeindeversammlung nahm Kenntnis, dass die Kirchenpflege die Wahlempfehlungen zu den Bestätigungswahlen der Pfarrpersonen 2012 abgegeben hat. Die Publikation der Wahlansetzung erfolgte bereits letzte Woche. 3. Verschiedenes • Personelles - Elsa Rietmann, Kirchenpflege, Ressort Animation, beendet Ende November ihre Amtstätigkeit für die Kirchgemeinde. - Für den Ersatz von Elsa Rietmann konnte Martin Mikula gewonnen werden. Das Wahlverfahren startet demnächst. - Ruedi Isler, Kirchenpflege, Ressort Liegenschaften wird Ende Dezember aus gesundheitlichen Gründen aus der Kirchenpflege zurücktreten. Es besteht noch keine Alternative. - Im Sekretariat arbeitet befristet seit Mitte Juli bis Ende 2012 eine Wiedereinsteigerin als Ferien- und Entlastungssekretärin. - Der krankheitsbedingte Ausfall einer Katechetin machte den Einsatz einer externen Katechetin während ihrer Absenz nötig. - Anfang September trat die Fachfrau Sozialdienst Senioren die Nachfolge ihres pensionierten Vorgängers an. - Im September begann ein neuer hauptamtlicher Sigrist seine Arbeit. - Ende Oktober trat ein Jugendarbeiter aus. Die Nachfolge ist noch offen. • Der Liegenschaftenverwalter informierte zu den Themen Innenrenovation und Hörschlaufe in der Kirche. • Die Präsidentin informierte über das neue Erscheinungsbild der Landeskirche und die Auswirkungen auf die Kirchgemeinde Kloten. • Die beiden anwesenden Pfarrpersonen informierten über ihre Erfahrungen während den letzten Monaten. b) Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes 4. Es wurden keine Anfragen eingereicht. Gegen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf §151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3. 8180 Bülach erhoben werden. Soweit es sich um eine innerkirchliche Angelegenheit handelt, ist die Bezirkskirchenpflege Bülach Pfr. Paul Buol, Rebhaldenstrasse 20a, 8303 Bassersdorf, zuständig. Reformierte Kirchenpflege Kloten |
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- update: 25.11.2011 -
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